Gleicher Job, gleiches Gehalt?
Bildnachweis: Yuliia Kaveshnikova

Gleicher Job, gleiches Gehalt?

Gleicher Job, gleiches Gehalt – was lange wie ein selbstverständlicher Grundsatz klingt, ist in der Praxis noch immer nicht überall Realität. 

Für Jobsuchende, besonders im Kommunikationsbereich, gewinnt das Thema faire Bezahlung deshalb zunehmend an Bedeutung. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgericht sorgt nun für mehr Klarheit und stärkt die Rechte von Beschäftigten deutlich.

Im Mittelpunkt der Entscheidung steht ein zentraler Grundsatz: Männer und Frauen müssen für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden. In dem konkreten Fall hatte eine Arbeitnehmerin geklagt, weil ein männlicher Kollege für vergleichbare Aufgaben ein höheres Gehalt erhielt. Entscheidend war dabei ein sogenannter Paarvergleich, also der direkte Vergleich mit einer einzelnen Person des anderen Geschlechts. Das Gericht stellte klar, dass bereits ein solcher Einzelvergleich ausreichen kann, um eine Benachteiligung zu vermuten. In diesem Fall liegt es anschließend am Arbeitgeber, zu beweisen, dass es sachliche, nicht diskriminierende Gründe für den Gehaltsunterschied gibt. Dabei spielen weder die Größe der Vergleichsgruppe noch durchschnittliche Gehälter im Unternehmen eine Rolle. Diese Klarstellung ist besonders wichtig, weil in der Vergangenheit teilweise strengere Anforderungen an solche Nachweise gestellt wurden.

Gerade für Jobsuchende im Kommunikationsbereich ist das Urteil besonders relevant. In Fachgebieten wie PR, Marketing oder Social Media gibt es oft große Gehaltsspannen, die unter anderem durch unterschiedliche Einstiegsgehälter, individuellen Verhandlungsspielraum, subjektive Leistungsbewertungen oder wenig transparente Vergütungsstrukturen entstehen. Die Entscheidung stärkt deshalb die Position von Bewerber:innen rheblich.

Konkret bedeutet das vor allem, dass sich mehr Transparenz lohnt. Bewerbende dürfen und sollten aktiv nach Gehaltsstrukturen fragen, etwa danach, wie Gehaltsbänder festgelegt werden oder ob es klare Kriterien für Einstufungen gibt. Auch Vergleichswerte gewinnen an Bedeutung: Wer weiß, dass Kolleg:innen mit ähnlichen Aufgaben deutlich mehr verdienen, hat künftig leichter eine Grundlage, um mögliche Ungleichbehandlungen anzusprechen. Insgesamt wird dadurch auch die Verhandlungsposition von Jobsuchenden gestärkt, denn das Urteil sendet ein klares Signal: Ungleiche Bezahlung muss objektiv begründet werden.

Beim Lesen von Stellenanzeigen können Bewerbende ebenfalls auf bestimmte Hinweise achten. Transparente Arbeitgeber geben häufig Gehaltsspannen an, verfügen über klar definierte Einstufungssysteme wie Junior-, Professional- oder Senior-Level mit nachvollziehbaren Kriterien und verweisen teilweise ausdrücklich auf Equal-Pay-Grundsätze. Solche Signale können wichtige Anhaltspunkte für faire Vergütungsstrukturen sein.

In Bewerbungsgesprächen lässt sich das Urteil zudem strategisch nutzen, ohne juristisch argumentieren zu müssen. Fragen wie „Wie stellen Sie gleiche Bezahlung für vergleichbare Rollen sicher?“ oder „Gibt es feste Gehaltsbänder für diese Position?“ wirken professionell und zeigen zugleich, dass Bewerbende ihren Marktwert kennen und Wert auf transparente Rahmenbedingungen legen.

Insgesamt hat die Entscheidung eine deutliche Signalwirkung für den Arbeitsmarkt. Sie stärkt die Rechte von Beschäftigten und erleichtert es, mögliche Diskriminierung nachzuweisen. Für Jobsuchende im Kommunikationsbereich bedeutet das vor allem mehr Verhandlungsmacht, größere Gehaltstransparenz und eine bessere rechtliche Absicherung. Faire Bezahlung entwickelt sich damit zunehmend zu einem echten Wettbewerbsvorteil für Arbeitgeber:innen – und zu einem immer wichtigeren Entscheidungskriterium für Bewerber:innen.